Allgemeine Geschäftsbedingungen 
"Beratung im Gesundheitswesen"

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

TwinHorizons Consulting & Tours UG (haftungsbeschränkt)

- Geschäftsbereich Beratung im Gesundheitswesen -

Stand 09.2025

 

 

1.    Geltungsbereich, Vertragspartner, Unternehmerklausel

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über Beratungs- und Unterstützungsleistungen zwischen der TwinHorizons Consulting & Tours UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „TH“), vertreten durch den Geschäftsführer Burkhard Bingel, und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“).
  2. TH erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern i. S. v. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, TH stimmt ihrer Geltung vorab und in Textform ausdrücklich zu. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

 

2.    Vertragsgegenstand und Rechtsnatur

  1. Gegenstand der Leistungen sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Gesundheitswesen, insbesondere in den Bereichen Klinikstrategie, Wirtschaftlichkeit, Organisations-/ Prozessentwicklung sowie Interim-Management und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
  2. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich als Werkvertrag vereinbart, handelt es sich um Dienstverträge (§§ 611 ff. BGB). Ein konkreter Erfolg wird nicht geschuldet; Entscheidungen verbleiben beim Auftraggeber.
  3. Umfang, Inhalte, Meilensteine, Vergütung und Laufzeit ergeben sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung bzw. Projektvertrag (nachfolgend zusammen „Einzelvertrag“).

 

3.    Vertragsschluss, Rangfolge der Unterlagen

  1. Angebote von TH sind freibleibend.
  2. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform oder Unterzeichnung eines Projektvertrags zustande.
  3. Rangfolge bei Widersprüchen: (1) individuell vereinbarte Regelungen im Einzelvertrag, (2) Leistungsbeschreibung/Angebot, (3) diese AGB, (4) gesetzliche Regelungen.

 

4.    Leistungsdurchführung, Subunternehmer, Weisungsfreiheit, keine Arbeitnehmerüberlassung

  1. TH erbringt die Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und branchenüblicher Sorgfalt.
  2. TH ist berechtigt, geeignete Subunternehmer einzusetzen. TH bleibt gegenüber dem Auftraggeber allein verantwortlich und verpflichtet, den Subunternehmern Pflichten zu Vertraulichkeit und Datenschutz aufzuerlegen.
  3. Die Mitarbeiter von TH unterliegen keinem fachlichen Weisungsrecht des Auftraggebers. Fachliche Vorgaben erfolgen über die vereinbarten Ansprechpartner und ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.
  4. Die Parteien sind sich einig, dass keine Arbeitnehmerüberlassung geschuldet ist. Einsätze erfolgen im Rahmen eines Dienstvertrags; ein Eingliederungs- oder Weisungsverhältnis i. S. d. AÜG wird vermieden.

 

5.    Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt TH rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Systeme-/Ressourcenzugänge sowie qualifizierte Ansprechpartner zur Verfügung und sorgt für notwendige Freigaben und/oder Entscheidungen.
  2. Verzögert oder unterlässt der Auftraggeber Mitwirkungen, verlängern sich Fristen angemessen; Mehraufwände (inkl. Warte-/Reisezeiten) sind gesondert zu vergüten.
  3. Der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine Schutz-, Berufs- oder Amtsgeheimnisse unbefugt offenlegen.

 

6.    Leistungsänderungen (Change Requests)

  1. Änderungswünsche sind TH vor Umsetzung in Textform mitzuteilen. TH prüft Auswirkungen auf Aufwand, Termine und Vergütung und unterbreitet ein Änderungsangebot.
  2. TH ist erst nach Bestätigung in Textform zur Umsetzung verpflichtet. Bis dahin erbringt TH die Leistungen auf Basis der bisherig geschlossenen Vereinbarungen.
  3. Gesetzliche Anpassungsrechte bleiben unberührt.

 

7.    Vergütung, Auslagen, Preisänderungen

  1. Es gilt die im Einzelvertrag vereinbarte Vergütung (Zeit- oder Pauschalvergütung). Sofern nicht anders bestimmt, erfolgt eine Abrechnung nach Zeitaufwand zu den vereinbarten Tagessätzen/Stundenhonoraren; Reisezeiten gelten als Arbeitszeit.
  2. Nebenkosten (Reise-/Übernachtungskosten, Spesen, notwendige Drittleistungen, Fachsoftware, Datenbanklizenzen, Kopien, Kurier etc.) werden auf Nachweis gesondert berechnet; Reisekosten nach den im Einzelvertrag genannten Grundsätzen.
  3. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent.
  4. Bei Dauerschuldverhältnissen mit einer festen Laufzeit von mehr als 12 Monaten ist TH berechtigt, die Vergütung angemessen an gestiegene Kosten (insb. Löhne, Subunternehmer, Software/Lizenzen) anzupassen; TH teilt dies mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen in Textform mit. Dem Auftraggeber steht für diesen Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Anpassungszeitpunkt zu.

 

8.    Abrechnung und Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht

  1. Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig. Elektronische Rechnungen sind zulässig.
  2. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie den pauschalen Verzugsschaden gem. § 288 Abs. 5 BGB; weitergehende Schäden bleiben vorbehalten.
  3. TH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Leistungsfähigkeit Vorkasse oder Abschläge zu verlangen und Leistungen bis zur vollständigen Zahlung fälliger Forderungen zurückzubehalten.

 

9.    Rechte an Arbeitsergebnissen, Vorbehalt bis Zahlung

  1. An von TH erstellten Unterlagen, Konzepten, Analysen, Präsentationen, Methoden, Templates und sonstigen Ergebnissen (zusammen „Arbeitsergebnisse“) stehen TH die Urheber- und Leistungsschutzrechte zu.
  2. Der Auftraggeber erhält - vorbehaltlich vollständiger Zahlung - ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur internen Nutzung für eigene Zwecke.
  3. Vorbestehende Materialien und Methoden, Tools und Know-how von TH bleiben im Eigentum von TH; daran werden keine Rechte eingeräumt, es sei denn, dies ist zur Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlich.
  4. Für Drittmaterialien gelten die Lizenzbedingungen der Rechteinhaber; TH weist hierauf hin, soweit solche bekannt sind.

 

10.  Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Die Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertrags erlangten vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Patienten-, Mitarbeiter- oder Wirtschaftsdaten) streng vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Ausgenommen sind Informationen, die ohne Vertragsverletzung allgemein bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offen zu legen sind.
  2. Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt zeitlich unbegrenzt über das Vertragsende hinaus.
  3. Sofern TH personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vorab einen Vertrag über Auftragsverarbeitung i. S. d. Art. 28 DSGVO. TH trifft hierzu angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO).
  4. TH beachtet einschlägige Compliance-Vorgaben des Gesundheitswesens (z. B. Anti-Korruption) sowie des Auftraggebers, soweit ihr diese bekannt gemacht werden, im Rahmen der Tätigkeit.

 

 

 

 

11.  Gewährleistung bei Werkleistungen (falls vereinbart)

  1. Nur soweit ausdrücklich Werkleistungen geschuldet sind, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, jedoch mit einer Verjährungsfrist von 12 Monaten ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.
  2. Für die Erbringung von Dienstleistungen bestehen keine Gewährleistungsrechte; es gelten ausschließlich die Haftungsregelungen nach Ziff. 12.

 

12.  Haftung und Haftungshöchstgrenze

  1. TH haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie.
  2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von TH der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Vertragstypischer Höchstschaden: Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von TH aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag der Höhe nach insgesamt auf 100 Prozent der im jeweiligen Einzelvertrag vereinbarten Netto-Gesamtvergütung begrenzt.
  5. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, Datenverluste oder mittelbare bzw. folgende Schäden ist – außer in den Fällen des Abs. 1 – ausgeschlossen.
  6. Mitwirkungs- und/ oder Organisationspflichten des Auftraggebers (Ziff. 5) sind Obliegenheiten; deren Verletzung führt zu Mitverschulden (§ 254 BGB).

 

13.  Höhere Gewalt

  1. Ereignisse außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei (z. B. Naturereignisse, Krieg, Terror, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, Ausfälle von Netzen/Versorgern, erhebliche Störungen von Lieferketten) gelten als Höhere Gewalt.
  2. Solange Höhere Gewalt andauert, ruhen die betroffenen Leistungspflichten. Fristen verlängern sich angemessen. Jede Partei informiert die andere unverzüglich über das Vorliegen von Höherer Gewalt und deren Auswirkungen auf die zu erbringende Leistung. Dauert die Störung länger als 60 Tage, können beide Parteien den betroffenen Teil des Vertrags außerordentlich kündigen.

 

14.  Vertragsdauer und Kündigung

  1. Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem Einzelvertrag.
  2. Eine ordentliche Kündigung während eines befristeten Projekts ist ausgeschlossen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schwerwiegenden Vertragsverstößen trotz Abmahnung oder anhaltendem Zahlungsverzug vor.
  3. Bei Kündigung sind erbrachte Leistungen und bis dahin angefallene Aufwände abzurechnen. TH übergibt bis dahin entstandene Arbeitsergebnisse Zug um Zug gegen Zahlung.

 

15.  Nichtabwerbung (Non-Solicit)

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und 12 Monate danach keine von TH im Projekt eingesetzten Mitarbeiter oder wesentlichen Subunternehmer abzuwerben oder ohne Zustimmung von TH zu beschäftigen.
  2. Für jeden schuldhaften Verstoß zahlt der Auftraggeber eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von sechs Bruttomonatsvergütungen der betroffenen Person. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens bleibt den Parteien vorbehalten.

 

16.  Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

  1. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
  2. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
  3. TH ist berechtigt, Forderungen gegen den Auftraggeber an Dritte zu Finanzierungszwecken abzutreten.

 

17.  Referenzen

TH ist berechtigt, den Auftraggeber namentlich als Referenz (Logo, Unternehmensname, Branchenzuordnung) in Kundenlisten und Präsentationen zu nennen, sofern dem nicht in Textform widersprochen wird. Vertrauliche Inhalte werden nicht offengelegt.

 

 

18.  Aufbewahrung, Herausgabe

TH ist nicht zur Aufbewahrung physischer oder elektronischer Unterlagen über das Projektende hinaus verpflichtet, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Auf Wunsch übergibt TH dem Auftraggeber projektrelevante Unterlagen gegen Erstattung des Aufwands.

 

19.  Verjährung

Vertragliche Ansprüche verjähren – soweit gesetzlich zulässig – in 12 Monaten ab dem gesetzlichem Verjährungsbeginn. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche nach Ziff. 12 Abs. 1 sowie bei arglistigem Verschweigen.

 

20.  Form, Rechtswahl, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

  1. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
  2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit zulässig – der Sitz von TH.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

 

TwinHorizons Consulting & Tours UG (haftungsbeschränkt)

Geschäftsführer Burkhard Bingel

Ricarda-Huch-Str. 1a

97616 Bad Neustadt an der Saale

Telefon: +49 (0) 9771-6361286

E-Mail: info@twinhorizons.de

Web: www.twinhorizons.de

 

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